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| RHEUMATOLOGIE |
| Wann ist eine rheumatologische Abklärung anzuraten? |
- Unklare wiederkehrende und andauernde Gelenkschmerzen und
Schwellungen (auf alle Fälle bei Beschwerden über 6 Wochen)
- Morgensteifigkeit der kleinen Gelenke über eine halbe Stunde
- Hautsymptome verbunden mit Gelenkschmerzen und -schwellungen
(z.B. Zeckenstich mit „Wanderröte“, Schuppenflechte, Sonnenallergie,
unklare Ulcera etc.)
- Chronische Rückenschmerzen, die nicht mechanisch oder durch
Abnützung verursacht sind
- Symmetrische Muskelschmerzen und/oder Muskelschwäche
- Wiederkehrende Augenentzündungen verbunden mit Gelenk-
oder Rückenschmerzen
- Gehäufte Sehnenentzündungen z.B. der Achilles- oder
Handgelenkssehnen
- Raynaud Syndrom (Syndrom der absterbenden Finger)
- Wiederkehrende Aborte und Fehlgeburten
- Unklare schmerzhafte Entzündungen im Bereich der Kiefer oder
Kiefergelenke ohne Keimnachweis
- Symmetrische Schwellungen der Ohrspeicheldrüsen
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